
Die Berechnung der Arbeitsstunden erfolgt in
Arbeitseinheiten zu 15 Minuten, jedoch mindestens zu 0,5 Stunden pro
Anfahrt.
Die anfallenden Stunden für An- und Abfahrten, sowie
Maschinenbenutzung werden 1/4 - stundenweise abgerechnet.
Bei Besichtigung, Fehlersuche / Diagnose, Aufmaß,
Planungsarbeiten und Kostenvoranschlag können Kosten entstehen, die
pauschal oder nach Aufwand incl. Anfahrtskosten berechnet werden.
Alle Preise sind nach der Kleinunternehmerregelung §19
UStG umsatzsteuerfrei.
Zahlungsbedingungen:
Ohne Abzug sofort nach Rechnungserhalt netto Kasse. Bei
Verzug werden Mahngebühren sowie Verzugszinsen erhoben.
Alle weiteren daraus entstehenden Kosten trägt der
Verursacher.
Bei Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die
Zahlungs- und Geschäftsbedingungen an.